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Samstag, 19. Mai 2012
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Bericht aus dem ekbanner vom 17.10.2008 von Josef Ettle

"Lump" und "Saukerl " kamen teuer


Eichstätt (EK) Der Bauernsohn Franz Mayer aus Buchenhüll hat den Eichstätter Fotografen Franz Xaver Zeller einen "Schlacken und elenden Kerl" geheißen. Er wurde dafür vom Königlichen Stadt- und Landgericht Eichstätt zu einer Geldstrafe von fünf Gulden, zur Tragung der Kosten des Verfahrens und zur Verkündigung des Urteils in der  Eichstätter Wochenzeitung" verdonnert.

Eine mittelalterliche Halsgeige: In diese wurden zänkische Personen mit Hälsen und Armen
befestigt und
öffentlich dem Spott preisgegeben. Das Exponat ist im Besitz des Historischen
Vereins. - Foto: je

Das war im April 1864. In dieser Zeit hatten die Gerichte jede Menge Arbeit mit Beleidigungsprozessen. Wegen ein paar böser Worte und zwei Tagen Gefängnis wurde sogar die zweite Instanz angerufen. Was neben der Geldauflage sicher schwer wog, war die Veröffentlichung des Richterspruchs in der Heimatzeitung – als es zwei Tageszeitungen in Eichstätt gab, sogar in beiden. Das ist wohl vergleichbar mit dem Prangerstehen in mittelalterlicher und späterer Zeit, als die Delinquenten in eine Holzbohle mit Löchern für den Hals und die Arme gespannt wurden, "Halsgeige" genannt. So dienten sie eine gewisse Zeit auf dem Marktplatz den Vorübergehenden als Spottobjekt.

ANNO DAZUMAL

Sechs Gulden und die Nebenkosten musste der Bauer Zachäus Stadelmaier von Egweil im September 1864 hinblättern. Das Gericht sah ihn für schuldig an, den Brauer Georg Heilmaier von Buxheim "einen Saukerl" genannt zu haben. Das hat sich rentiert: Für sechs Gulden bekam man damals 30 Vier-Pfund-Laibe Roggenbrot. Für die hintereinander gebrachten Schimpfnamen "Lump, Schlack und schlechter Kerl" diktierte der Stadt- und Landrichter Dr. Schmid dem Joseph Bauch und Jakob Hirschbeck jeweils "im Namen seiner Majestät des Königs von Bayern" zehn Gulden Strafe zu. Sie hatten die "Ehrenkränkung" an dem Schmiedemeister Mathias Stadtmüller und dem Gemeindevorsteher Anton Feyerle verübt.

Andere beleidigende "Titel" waren "Saumaurer", "Spitzbub" oder "Sauleute". Erstaunlich ist, dass viele Männer in die Prozesse verwickelt waren. Mit Sicherheit ist das auf die Wirtshausbesuche, den Bierkonsum mit daraus resultierenden Zwistigkeiten zurückzuführen. Doch auch Frauen wurden vor den Kadi zitiert. So eine Dollnsteiner Taglöhnersfrau, die eine andere Taglöhnersfrau als "Ehemannshur und Jedermannshur" bezeichnet hatte. Sie wurde zwei Tage eingesperrt.

Im ersten Halbjahr 1825 war die Liste der "vorgefallenen Polizeistrafen" im Bezirk Eichstätt sehr lang. Das ist dem "Intelligenzblatt" zu entnehmen. Ein paar Beispiele der Vergehen: Mitnahme von Hunden in die Kirche, Lärmen zur Nachtzeit auf der Straße, schlechte Kinderzucht, Misshandlung seines Weibes (alle je ein Mal), aber fünf Mal Beleidigung der Polizeimannschaft und gar 43 Mal gegenseitige Beschimpfung und Beleidigung.

Noch im 20. Jahrhundert wurden die Urteile der Privatklagen wegen Beleidigung veröffentlicht. Im Januar 1912 wurde Walburga L. von Konstein wegen zweier Vergehen der Beleidigung zu 21 Tagen Gefängnis verurteilt. Der Aufseher Jakob S. von Marienstein klagte drei Bürger an, weil sie seiner Frau vorgeworfen hatten, sie habe mehr Waldstreu geholt, als ihr angewiesen worden war. Die Beklagten waren mit dem Urteil des Amtsgerichts von je fünf Mark Geldstrafe, ersatzweise ein Tag Haft, nicht einverstanden und zogen vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts Eichstätt. Dort fanden sie zu einem Vergleich und teilten sich die Kosten.

In Wellheim hatte in der Wirtschaft der Ökonom Joseph F. gegen den Flurer (Feld- und Flurwärter) Mathias Z. Schimpfnamen gebraucht. Dieser erstattete Anzeige. Das Amtsgericht sprach eine Strafe von 20 Tagen Gefängnis aus. Der Verurteilte legte Beschwerde bei der Strafkammer des Landgerichts ein. Es half ihm nichts, diese wurde als unbegründet verworfen und er musste in den "Bau".

Eine schlimme Injurie war die Majestätsbeleidigung. Im Arbeitshaus Rebdorf saßen häufig Männer ein, die sich abfällig über den König geäußert hatten. Das bekam der Gungoldinger Austrägler (Austragsbauer) Stefan B. zu spüren. Das Landgericht sperrte ihn wegen Majestätsbeleidigung im März 1887 zwei Monate ein.

Noch schwerer geahndet wurde von der Strafkammer des Eichstätter Landgerichts nur noch eine Gotteslästerung. Dafür wurde der Korbflechter Johann H. aus Berching im November 1912, unter Einbeziehung einer noch nicht ganz verbüßten Freiheitsstrafe, zu sechs Monaten hinter schwedischen Gardinen verurteilt.